Notfallbereitschaft

Notfall & Wochenende

Sturmereignisse halten sich nicht an Öffnungszeiten. Sturmschäden an Bäumen werden von uns innerhalb von 48 Stunden beseitigt – auch am Wochenende.

+43 662 640797

48-Stunden-Reaktionszeit

Nach Ihrer Kontaktaufnahme beginnen wir mit der Beseitigung des Sturmschadens innerhalb von 48 Stunden. Bei akuter Gefährdung von Personen oder Gebäuden bitten wir um sofortigen Anruf.

Wochenende und Feiertage

Unsere Notfallbereitschaft gilt an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. Bitte nehmen Sie in solchen Fällen ausschließlich telefonisch Kontakt auf.

Einsatzgebiet

Notfalleinsätze führen wir in Salzburg Stadt und im Flachgau durch. Für Anfragen aus anderen Regionen klären wir die Machbarkeit im Einzelfall telefonisch.

Umgestürzter Baum nach Sturm in einem Salzburger Wohngebiet
Einschätzung

Was als Notfall gilt

Nicht jeder Sturmschaden erfordert sofortiges Handeln. Wir unterscheiden zwischen Situationen, die eine akute Gefährdung darstellen, und solchen, die innerhalb des regulären 48-Stunden-Rahmens bearbeitet werden können.

Akute Gefährdung liegt vor, wenn:

  • Ein Baum oder Ast auf ein Gebäude, Fahrzeug oder eine Straße gefallen ist
  • Ein Baum sich stark neigt und weitere Schäden drohen
  • Personen oder Tiere durch hängende Äste unmittelbar gefährdet sind
  • Leitungen oder Infrastruktur betroffen sind

In diesen Fällen rufen Sie bitte direkt an. Wir klären die Lage telefonisch und koordinieren den Einsatz.

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Folgeschritte

Nach der Sturmschadenbeseitigung

I

Sofortmaßnahme

Unmittelbar nach dem Einsatz wird die akute Gefährdung beseitigt. Lose Äste, instabile Stammteile und gebrochene Kronenabschnitte werden gesichert oder entfernt.

II

Zustandsbewertung

Nach der Sofortmaßnahme bewerten wir den Restzustand des Baumes. Ist der Baum noch erhaltenswert? Welche Folgeschäden sind zu erwarten? Diese Einschätzung fließt in einen schriftlichen Befund ein.

III

Empfehlung und Dokumentation

Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation des Schadens und der durchgeführten Maßnahmen. Diese kann für Versicherungsangelegenheiten oder behördliche Meldungen relevant sein.

Sturmschaden gemeldet?

Rufen Sie uns an. Wir klären die Situation und koordinieren den Einsatz – auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten.