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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. September 2026

A. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Leistungsverträge zwischen Flonarix, Anton-Breitner-Straße 9, 5020 Salzburg (im Folgenden: Auftragnehmer), und natürlichen oder juristischen Personen (im Folgenden: Auftraggeber), die Leistungen der Baumpflege, Baumkontrolle, Kronenpflege, Baumfällung oder verwandte Tätigkeiten beauftragen.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen stellt. Sie gelten gemäß §§ 864a und 879 ABGB sowie dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) für Verbrauchergeschäfte in Österreich.

Auftragnehmer / Auftraggeber

Der Auftragnehmer ist Flonarix als leistungserbringendes Unternehmen. Der Auftraggeber ist die Person oder Organisation, die eine Leistung beauftragt. Bei Verbrauchern gelten zusätzlich die Schutzbestimmungen des KSchG.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

B. Vertragsschluss und Angebot

Angebote von Flonarix sind grundsätzlich freibleibend und stellen keine verbindliche Willenserklärung dar. Ein verbindlicher Werkvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

Werkvertrag

Ein Werkvertrag im Sinne der §§ 1165 ff. ABGB verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werks gegen Entgelt. Im Bereich Baumpflege ist dies die fachgerechte Ausführung der beauftragten Maßnahmen.

Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

C. Leistungserbringung

Die Leistungen werden nach dem Stand der Technik und den einschlägigen österreichischen Normen, insbesondere der ÖNORM L 1122, erbracht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zugänglich ist und keine Hindernisse die Ausführung beeinträchtigen.

Flonarix behält sich vor, Teilleistungen durch fachkundige Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird und die Qualitätsstandards gewahrt bleiben.

Terminabweichungen, die auf Witterungsverhältnisse, behördliche Auflagen oder andere von Flonarix nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

D. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Leitungen im Boden- und Kronenbereich, Eigentumsverhältnissen und behördlichen Auflagen.

Erforderliche Genehmigungen, insbesondere Baumfällbewilligungen der zuständigen Gemeinde, sind vom Auftraggeber einzuholen. Flonarix kann auf Anfrage über die Notwendigkeit solcher Genehmigungen informieren, übernimmt jedoch keine Verantwortung für fehlende Bewilligungen.

E. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot oder, bei Fehlen eines Angebots, nach dem ortsüblichen Entgelt. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 1333 ABGB und § 456 UGB fällig.

F. Haftung und Haftungsbeschränkung

Flonarix haftet für Schäden, die durch nachweislich grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstanden sind, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

Flonarix ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers entstehen, übernimmt Flonarix keine Haftung.

G. Gewährleistung

Für Mängel an erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 922 ff. ABGB. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme.

Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Auftraggeber Mängelansprüche geltend machen kann. Für bewegliche Sachen beträgt sie zwei Jahre, für unbewegliche Sachen drei Jahre (§ 933 ABGB). Bei Baumpflegeleistungen als Werkleistung gilt die zweijährige Frist.

H. Datenschutz

Flonarix verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsabwicklung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG 2018). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

I. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Salzburg. Bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden Schutzvorschriften des KSchG.

J. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wird.

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